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Frankfurter Allgemeine Zeitung, 05.07.2004, Nr. 153, S. 18
Die ungenutzte Sanierungsalternative
Von Roman Zeller und Ulrich Wlecke
Vor fünf Jahren wurde das deutsche Konkursrecht in Anlehnung
an das amerikanische Chapter-11-Verfahren reformiert. Es eröffnet
im Rahmen des sogenannten Planinsolvenzverfahrens die Möglichkeit,
gefährdete Unternehmen ganz oder zumindest in wesentlichen
Teilen zu sanieren und zu erhalten. Doch in der Praxis wird das
neue Recht kaum genutzt. Zerschlagungen bleiben an der Tagesordnung
- auf Kosten der Arbeitnehmer und der unbesicherten Gläubiger.
Anfang 2002 stand Kmart, nach Wal-Mart der zweitgrößte
Warenhauskonzern in den Vereinigten Staaten, vor der Pleite. Binnen
drei Jahren hatte er über 6 Milliarden Dollar Verluste angesammelt
und steckte in einer Liquiditätskrise. Im Februar 2002 wurde
das Unternehmen unter Gläubigerschutz nach amerikanischem Insolvenzrecht
(Chapter 11) gestellt und binnen 14 Monaten grundlegend operativ
und finanziell saniert. Bereits im Jahr 2003 erzielte Kmart wieder
Gewinne - 276 Millionen Dollar nach einem Verlust von 1,1 Milliarden
Dollar im Vorjahr.
Eine derartige Sanierung unter gerichtlicher Obhut wäre theoretisch
auch hierzulande möglich. Immerhin wurden 1999 mit der Insolvenzreform
das sogenannte Insolvenzplanverfahren und die Eigenverwaltung eingeführt
- in enger Anlehnung an das amerikanische Vorbild "Chapter
11: Plan of Reorganization". Doch in der Praxis hat das Insolvenzplanverfahren
bisher kaum Bedeutung erlangt - trotz der Erfolgsbeispiele von Babcock
und Herlitz in 2002. Seit 1999 gab es bundesweit gerade mal 280
Insolvenzplanverfahren, das sind nicht einmal 0,2 Prozent aller
Unternehmensinsolvenzen.
Mehr als 99 Prozent aller eröffneten Insolvenzen werden statt
dessen noch immer im sogenannten "Regelinsolvenzverfahren"
abgewickelt - die Unternehmen werden oft schlicht liquidiert. Mit
der Insolvenzeinleitung findet zumeist eine massive Wertvernichtung
auf rund 10 bis 30 Prozent der bisherigen Bilanzwerte statt. Mangels
Fortführungsperspektive sind die Wertansätze des An- und
Umlaufvermögens stark zu korrigieren, also werden Firmenbeteiligungen/Goodwill
und andere immaterielle Vermögenswerte in der Regel komplett
abgeschrieben, Immobilien, Maschinen sowie Vorräte werden mit
hohen Abschlägen verkauft. Man beachte: Die Insolvenzquote
für den unbesicherten Normalgläubiger liegt in Deutschland
nur zwischen 3 bis 5 Prozent der Forderungssumme! Bei zuletzt 39
700 Unternehmensinsolvenzen in 2003 (40,5 Milliarden Euro Insolvenzforderungen
und 613 000 betroffene Arbeitsplätze) entsteht auf diese Weise
ein enormer Schaden für die Volkswirtschaft.
Vorbild Vereinigte Staaten
Mit neuen Paragraphen ist es offenkundig nicht getan, daher lohnt
sich ein genauerer Blick in die amerikanische Praxis: Zum einen
wird oft die Eigenverwaltung praktiziert, das heißt, die Geschäftsleitung
bleibt im Amt und führt das operative Geschäft weiter.
Allerdings muß sie das Vertrauen der Gläubiger genießen,
weshalb in der Regel schon im Vorfeld ein neuer CFO (Chief Financial
Officer) und/oder ein CRO (Chief Restructuring Officer) bestellt
wird, häufig auf Interimsbasis. Das ist ein klares Signal an
die Gläubiger: Kein "business as usual", wir räumen
auf!
Zum anderen kann das Verfahren sehr frühzeitig eingeleitet
werden, ohne daß bereits Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit
vorliegen müssen. Im Gegensatz zu Deutschland hat die Insolvenz
in den Vereinigten Staaten eher das Image einer gerichtlichen Schuldenbereinigung,
was vor allem darin liegt, daß das Unternehmen fortgeführt
und eben nicht zerschlagen wird. Statt dessen wird es - unter Vollstreckungsschutz
stehend - operativ und finanziell restrukturiert.
Im Verlaufe des Verfahrens werden dann für jede Gläubigergruppe
akzeptable Lösungen ausgehandelt, was einige Überzeugungsarbeit
verlangt, denn jede von ihnen muß dem Reorganisationsplan
zustimmen. In der Regel ist den Beteiligten aber durchaus zu vermitteln,
daß sie sich bei einer Zerschlagung des Unternehmens schlechter
stellen würden. Zusätzlich gibt es auch die Möglichkeit,
daß einige Gläubigergruppen Teile ihrer Insolvenzforderungen
in Eigenkapital umwandeln (Debt/Equity-Swap).
Vorbehalte in Deutschland
In Deutschland hingegen gibt es große Vorbehalte gegen die
Eigenverwaltung: Es wird befürchtet, daß diejenigen,
die die Insolvenz "verschuldet" haben, einfach weitermachen
wie bisher. Und die in den Vereinigten Staaten übliche Ergänzung
des Managements um professionelle Restrukturierer hat hierzulande
noch Seltensheitswert. Zudem dominieren die Bedenken gegen das Insolvenzplanverfahren.
Da das Aufstellen von Insolvenzplänen aufwendig ist und aktive
Verhandlungen mit den Gläubigern voraussetzt, bevorzugen viele
deutsche Insolvenzverwalter die einfacheren Regelinsolvenzverfahren.
Auch die immanente Bedingung, einen Insolvenzplan bereits bei der
Antragstellung einzureichen, überfordert viele Insolvenzexperten
alten Schlages. Da ihnen zudem in der Regel die Erfahrung mit Debt/Equity-Swaps
fehlt, bleibt auch diese Möglichkeit zumeist ungenutzt.
Hinzu kommt die fast panische Angst aller Beteiligten vor der möglichen
Insolvenz und ihren Folgen für das Unternehmensimage. So konzentrieren
das Krisenunternehmen und die Banken alle Aufmerksamkeit auf den
Versuch einer außergerichtlichen Sanierung und stolpern im
Ernstfall völlig unvorbereitet in die Insolvenz hinein.
Aufklärung tut not
Dabei stellt diese eine echte Überlebenschance dar: Es besteht
Vollstreckungsschutz, und wichtige Gläubiger, die sich einem
Vergleich verweigern, können überstimmt werden. Das "Insolvenzgeld"
ermöglicht die Finanzierung und Sicherung der Löhne und
Gehälter für bis zu drei Monate, das Unternehmen wird
von hohen Pensionsrückstellungen entlastet. Die Kündigungsfristen
sind verkürzt, und es werden geringere Abfindungs-/Sozialplankosten
(maximal 2,5 Monatsgehälter) fällig.
Um dem Insolvenzplanverfahren als echte "Sanierungsalternative"
auch in der deutschen Praxis zum Durchbruch zu verhelfen, bedarf
es aktiver Aufklärungsarbeit bei den potentiell beteiligten
Großgläubigern (Banken, Kreditversicherer, Lieferanten)
ebenso wie in der breiteren Öffentlichkeit. Eine Insolvenz
bedeutet eben nicht das Ende des Unternehmens!
Funktionieren kann das Ganze freilich nur, wenn vermehrt Eigenverwaltung
zugelassen und die Insolvenz früher eingeleitet werden kann
- nicht erst, wenn "das Kind bereits in den Brunnen gefallen"
ist. Dazu ist der mit der Insolvenzreform eingeführte Antragsgrund
"drohende Zahlungsunfähigkeit" künftig weitergehend
auszulegen. Das wiederum bedeutet in der Praxis (zwecks Vorbeugung
möglicher Schadenersatzforderungen von Eigentümern wegen
des Vorwurfs einer zu frühen Einleitung): Es muß unter
allen Beteiligten Einverständnis über die Notwendigkeit
eines Insolvenzplanverfahrens erzielt werden. Zudem gilt es, die
Insolvenz bereits im Vorfeld mit Zielrichtung Eigenverwaltung und
Durchführung eines Insolvenzplanverfahrens detailliert vorzubereiten
(pre-packaged Insolvenzantrag, eventuell Managementveränderung).
Keine Zeit verlieren
Schließlich gilt es, die Zeit ab Stellung des Insolvenzantrags
bis zur Eröffnung (6 bis 12 Wochen) konsequent zu nutzen und
nicht wie gelähmt auf die Entscheidung des Gerichts über
die Art der Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu warten. Dabei
ist es von zentraler Bedeutung, in dieser Phase die Leistungs- und
Lieferfähigkeit des Unternehmens aufrechtzuerhalten, was zum
Beispiel spezielle Regelungen mit Kunden und Lieferanten erfordert
sowie eine überzeugende externe und interne Kommunikation.
Mit den Großgläubigern sind intensive Gespräche
zur Erreichung ihrer Zustimmung zum Insolvenzplan zu führen.
Gleichzeitig sollte die operative Restrukturierung weiter vorangetrieben
werden (einschließlich Vorbereitung der Mitarbeiterkündigungen,
die dann erst im eröffneten Verfahren ausgesprochen werden).
Das alles muß in enger Abstimmung mit dem späteren "Sachwalter"
geschehen, der zunächst vom Gericht mit der Erstellung eines
Gutachtens über die Chancen des eingereichten Insolvenzplans
beauftragt ist.
Auch Debt/Equity-Swap-Funds und andere potentielle Investoren und
Finanzierungspartner sollten schon früh eingebunden werden.
Aktuell stehen beispielsweise nicht wenige amerikanische Fonds bereit,
notleidende Unternehmenskredite aufzukaufen oder direkt Beteiligungen
an deutschen Krisenunternehmen einzugehen.
Das alles verlangt ein gewisses Umdenken aller Beteiligten und auch
ein wenig mehr Mut zur Neuerung. Doch sollte keine Möglichkeit
ungenutzt bleiben, die Zerschlagung eines Unternehmens zu vermeiden
und somit Arbeitsplätze und Vermögenswerte zu retten.
Dann rückt auch wieder in greifbare Nähe, was heute realitätsfern
klingt - nämlich Quoten für die unbesicherten Gläubiger
von bis zu 50 Prozent.
Roman Zeller und Ulrich Wlecke sind Deutschland-Geschäftsführer
von AlixPartners. Die bekanntesten Experten für Turnarounds
und Ertragssteigerungsprogramme in den Vereinigten Staaten sind
seit 2003 auch in Deutschland vertreten und haben hier zuletzt den
Kölner Kabelnetzbetreiber ish saniert.
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