Management Frankfurter Allgemeine Zeitung, 05.07.2004, Nr. 153, S. 18

Die ungenutzte Sanierungsalternative
Von Roman Zeller und Ulrich Wlecke


Vor fünf Jahren wurde das deutsche Konkursrecht in Anlehnung an das amerikanische Chapter-11-Verfahren reformiert. Es eröffnet im Rahmen des sogenannten Planinsolvenzverfahrens die Möglichkeit, gefährdete Unternehmen ganz oder zumindest in wesentlichen Teilen zu sanieren und zu erhalten. Doch in der Praxis wird das neue Recht kaum genutzt. Zerschlagungen bleiben an der Tagesordnung - auf Kosten der Arbeitnehmer und der unbesicherten Gläubiger.

Anfang 2002 stand Kmart, nach Wal-Mart der zweitgrößte Warenhauskonzern in den Vereinigten Staaten, vor der Pleite. Binnen drei Jahren hatte er über 6 Milliarden Dollar Verluste angesammelt und steckte in einer Liquiditätskrise. Im Februar 2002 wurde das Unternehmen unter Gläubigerschutz nach amerikanischem Insolvenzrecht (Chapter 11) gestellt und binnen 14 Monaten grundlegend operativ und finanziell saniert. Bereits im Jahr 2003 erzielte Kmart wieder Gewinne - 276 Millionen Dollar nach einem Verlust von 1,1 Milliarden Dollar im Vorjahr.

Eine derartige Sanierung unter gerichtlicher Obhut wäre theoretisch auch hierzulande möglich. Immerhin wurden 1999 mit der Insolvenzreform das sogenannte Insolvenzplanverfahren und die Eigenverwaltung eingeführt - in enger Anlehnung an das amerikanische Vorbild "Chapter 11: Plan of Reorganization". Doch in der Praxis hat das Insolvenzplanverfahren bisher kaum Bedeutung erlangt - trotz der Erfolgsbeispiele von Babcock und Herlitz in 2002. Seit 1999 gab es bundesweit gerade mal 280 Insolvenzplanverfahren, das sind nicht einmal 0,2 Prozent aller Unternehmensinsolvenzen.

Mehr als 99 Prozent aller eröffneten Insolvenzen werden statt dessen noch immer im sogenannten "Regelinsolvenzverfahren" abgewickelt - die Unternehmen werden oft schlicht liquidiert. Mit der Insolvenzeinleitung findet zumeist eine massive Wertvernichtung auf rund 10 bis 30 Prozent der bisherigen Bilanzwerte statt. Mangels Fortführungsperspektive sind die Wertansätze des An- und Umlaufvermögens stark zu korrigieren, also werden Firmenbeteiligungen/Goodwill und andere immaterielle Vermögenswerte in der Regel komplett abgeschrieben, Immobilien, Maschinen sowie Vorräte werden mit hohen Abschlägen verkauft. Man beachte: Die Insolvenzquote für den unbesicherten Normalgläubiger liegt in Deutschland nur zwischen 3 bis 5 Prozent der Forderungssumme! Bei zuletzt 39 700 Unternehmensinsolvenzen in 2003 (40,5 Milliarden Euro Insolvenzforderungen und 613 000 betroffene Arbeitsplätze) entsteht auf diese Weise ein enormer Schaden für die Volkswirtschaft.

Vorbild Vereinigte Staaten
Mit neuen Paragraphen ist es offenkundig nicht getan, daher lohnt sich ein genauerer Blick in die amerikanische Praxis: Zum einen wird oft die Eigenverwaltung praktiziert, das heißt, die Geschäftsleitung bleibt im Amt und führt das operative Geschäft weiter. Allerdings muß sie das Vertrauen der Gläubiger genießen, weshalb in der Regel schon im Vorfeld ein neuer CFO (Chief Financial Officer) und/oder ein CRO (Chief Restructuring Officer) bestellt wird, häufig auf Interimsbasis. Das ist ein klares Signal an die Gläubiger: Kein "business as usual", wir räumen auf!

Zum anderen kann das Verfahren sehr frühzeitig eingeleitet werden, ohne daß bereits Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit vorliegen müssen. Im Gegensatz zu Deutschland hat die Insolvenz in den Vereinigten Staaten eher das Image einer gerichtlichen Schuldenbereinigung, was vor allem darin liegt, daß das Unternehmen fortgeführt und eben nicht zerschlagen wird. Statt dessen wird es - unter Vollstreckungsschutz stehend - operativ und finanziell restrukturiert.

Im Verlaufe des Verfahrens werden dann für jede Gläubigergruppe akzeptable Lösungen ausgehandelt, was einige Überzeugungsarbeit verlangt, denn jede von ihnen muß dem Reorganisationsplan zustimmen. In der Regel ist den Beteiligten aber durchaus zu vermitteln, daß sie sich bei einer Zerschlagung des Unternehmens schlechter stellen würden. Zusätzlich gibt es auch die Möglichkeit, daß einige Gläubigergruppen Teile ihrer Insolvenzforderungen in Eigenkapital umwandeln (Debt/Equity-Swap).

Vorbehalte in Deutschland
In Deutschland hingegen gibt es große Vorbehalte gegen die Eigenverwaltung: Es wird befürchtet, daß diejenigen, die die Insolvenz "verschuldet" haben, einfach weitermachen wie bisher. Und die in den Vereinigten Staaten übliche Ergänzung des Managements um professionelle Restrukturierer hat hierzulande noch Seltensheitswert. Zudem dominieren die Bedenken gegen das Insolvenzplanverfahren. Da das Aufstellen von Insolvenzplänen aufwendig ist und aktive Verhandlungen mit den Gläubigern voraussetzt, bevorzugen viele deutsche Insolvenzverwalter die einfacheren Regelinsolvenzverfahren. Auch die immanente Bedingung, einen Insolvenzplan bereits bei der Antragstellung einzureichen, überfordert viele Insolvenzexperten alten Schlages. Da ihnen zudem in der Regel die Erfahrung mit Debt/Equity-Swaps fehlt, bleibt auch diese Möglichkeit zumeist ungenutzt.

Hinzu kommt die fast panische Angst aller Beteiligten vor der möglichen Insolvenz und ihren Folgen für das Unternehmensimage. So konzentrieren das Krisenunternehmen und die Banken alle Aufmerksamkeit auf den Versuch einer außergerichtlichen Sanierung und stolpern im Ernstfall völlig unvorbereitet in die Insolvenz hinein.

Aufklärung tut not
Dabei stellt diese eine echte Überlebenschance dar: Es besteht Vollstreckungsschutz, und wichtige Gläubiger, die sich einem Vergleich verweigern, können überstimmt werden. Das "Insolvenzgeld" ermöglicht die Finanzierung und Sicherung der Löhne und Gehälter für bis zu drei Monate, das Unternehmen wird von hohen Pensionsrückstellungen entlastet. Die Kündigungsfristen sind verkürzt, und es werden geringere Abfindungs-/Sozialplankosten (maximal 2,5 Monatsgehälter) fällig.

Um dem Insolvenzplanverfahren als echte "Sanierungsalternative" auch in der deutschen Praxis zum Durchbruch zu verhelfen, bedarf es aktiver Aufklärungsarbeit bei den potentiell beteiligten Großgläubigern (Banken, Kreditversicherer, Lieferanten) ebenso wie in der breiteren Öffentlichkeit. Eine Insolvenz bedeutet eben nicht das Ende des Unternehmens!

Funktionieren kann das Ganze freilich nur, wenn vermehrt Eigenverwaltung zugelassen und die Insolvenz früher eingeleitet werden kann - nicht erst, wenn "das Kind bereits in den Brunnen gefallen" ist. Dazu ist der mit der Insolvenzreform eingeführte Antragsgrund "drohende Zahlungsunfähigkeit" künftig weitergehend auszulegen. Das wiederum bedeutet in der Praxis (zwecks Vorbeugung möglicher Schadenersatzforderungen von Eigentümern wegen des Vorwurfs einer zu frühen Einleitung): Es muß unter allen Beteiligten Einverständnis über die Notwendigkeit eines Insolvenzplanverfahrens erzielt werden. Zudem gilt es, die Insolvenz bereits im Vorfeld mit Zielrichtung Eigenverwaltung und Durchführung eines Insolvenzplanverfahrens detailliert vorzubereiten (pre-packaged Insolvenzantrag, eventuell Managementveränderung).

Keine Zeit verlieren
Schließlich gilt es, die Zeit ab Stellung des Insolvenzantrags bis zur Eröffnung (6 bis 12 Wochen) konsequent zu nutzen und nicht wie gelähmt auf die Entscheidung des Gerichts über die Art der Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu warten. Dabei ist es von zentraler Bedeutung, in dieser Phase die Leistungs- und Lieferfähigkeit des Unternehmens aufrechtzuerhalten, was zum Beispiel spezielle Regelungen mit Kunden und Lieferanten erfordert sowie eine überzeugende externe und interne Kommunikation. Mit den Großgläubigern sind intensive Gespräche zur Erreichung ihrer Zustimmung zum Insolvenzplan zu führen. Gleichzeitig sollte die operative Restrukturierung weiter vorangetrieben werden (einschließlich Vorbereitung der Mitarbeiterkündigungen, die dann erst im eröffneten Verfahren ausgesprochen werden). Das alles muß in enger Abstimmung mit dem späteren "Sachwalter" geschehen, der zunächst vom Gericht mit der Erstellung eines Gutachtens über die Chancen des eingereichten Insolvenzplans beauftragt ist.

Auch Debt/Equity-Swap-Funds und andere potentielle Investoren und Finanzierungspartner sollten schon früh eingebunden werden. Aktuell stehen beispielsweise nicht wenige amerikanische Fonds bereit, notleidende Unternehmenskredite aufzukaufen oder direkt Beteiligungen an deutschen Krisenunternehmen einzugehen.

Das alles verlangt ein gewisses Umdenken aller Beteiligten und auch ein wenig mehr Mut zur Neuerung. Doch sollte keine Möglichkeit ungenutzt bleiben, die Zerschlagung eines Unternehmens zu vermeiden und somit Arbeitsplätze und Vermögenswerte zu retten. Dann rückt auch wieder in greifbare Nähe, was heute realitätsfern klingt - nämlich Quoten für die unbesicherten Gläubiger von bis zu 50 Prozent.

Roman Zeller und Ulrich Wlecke sind Deutschland-Geschäftsführer von AlixPartners. Die bekanntesten Experten für Turnarounds und Ertragssteigerungsprogramme in den Vereinigten Staaten sind seit 2003 auch in Deutschland vertreten und haben hier zuletzt den Kölner Kabelnetzbetreiber ish saniert.


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